1) Einmalige Einrichtung
Bevor Sie Spendenbescheinigungen ausstellen können: Hinterlegen Sie die Vereinsdaten aus Ihrem Freistellungsbescheid.
- Öffnen Sie Dashboard → Einstellungen → Finanzen → Spendenbescheinigungen.
- Tragen Sie die 4 Pflichtfelder ein:
- Steuernummer
- Freistellungsbescheid Datum
- Aktenzeichen
- Finanzamt
- Klicken Sie „Einstellungen speichern".
- ✅ Grüner Banner erscheint: „Konfiguration vollständig"
2) Spende erfassen
Betrag & Art
Geldspende, Sachspende, Aufwandsspende oder Vergütungsspende.
Status bestätigen
Status auf „Bestätigt" setzen für Bescheinigung.
3) Bescheinigung erstellen – so geht's
Auswahl & Erstellung
Einzelbescheinigung oder Sammelbestätigung
- Öffnen Sie /dashboard/spenden
- Setzen Sie Filter auf Status „Bestätigt"
- Aktivieren Sie Checkbox bei einer oder mehreren Spenden
- Klicken Sie „Bescheinigung erstellen (1)"
- Im Dialog: ☑️ „Per E-Mail versenden" aktivieren (optional)
- Klicken Sie „Bescheinigung erstellen"
Was passiert automatisch
Nach dem Klick auf „Erstellen"
- PDF wird generiert (nach amtlichem BMF-Muster)
- PDF wird gespeichert (Vercel Blob Storage)
- E-Mail wird versendet (wenn aktiviert) mit PDF-Anhang
- PDF öffnet sich automatisch im neuen Tab
- Status wird aktualisiert auf „Bescheinigt"
Bescheinigungen verwalten
Übersicht aller ausgestellten Spendenbescheinigungen
Wichtige rechtliche Hinweise
Häufige Fragen
Wo finde ich die Einstellungen?
Dashboard → Einstellungen → Finanzen → Spendenbescheinigungen. Dort tragen Sie einmalig Steuernummer und Freistellungsbescheid ein.
Checkbox deaktiviert?
Nur Spenden mit Status „Bestätigt" können bescheinigt werden. Öffnen Sie die Spende und ändern Sie den Status von „Ausstehend" auf „Bestätigt".
Fehler: Fehlende Vereinsdaten?
Gehen Sie zu den Spenden-Einstellungen und füllen Sie alle 4 Pflichtfelder aus. Ohne Freistellungsbescheid können keine Bescheinigungen ausgestellt werden.
Kann ich bescheinigte Spenden bearbeiten?
Nein. Nach Ausstellung der Bescheinigung ist die Spende gesperrt, da die Bescheinigung rechtlich bindend ist. Bei Fehlern: Neue Spende anlegen und neue Bescheinigung ausstellen.
Kleinspenden bis 300 EUR?
Bei Kleinspenden genügt dem Finanzamt der Kontoauszug. Sie können dennoch eine Bescheinigung ausstellen – ist aber nicht Pflicht.
Sind Mitgliedsbeiträge Spenden?
Normalerweise nein, da der Verein Leistungen anbietet. Nur in Ausnahmefällen (besonders förderungswürdige Vereine) können Beiträge als Spende gelten.